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BRD erhält Entschädigung zurück

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In einem Verfahren um in den Wirren des zweiten Weltkriegs verloren gegangene Aktien hat eine vermeintlich geschädigte Aktionärin vor Jahren zu Unrecht Entschädigungszahlungen in Höhe von umgerechnet 54,7 Millionen Euro zugesprochen bekommen. Die Bundesrepublik kann daher den bereits geleisteten Teilbetrag von 35,8 Millionen Euro zurückfordern. Auch die restliche Entschädigung zuzüglich Zinsen muss nicht ausgezahlt werden. Dies hat das OLG Köln kürzlich zugunsten der Bundesrepublik Deutschland entschieden.

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Der Streit hat sich schon seit Jahrzehnten hingezogen. So war dem Prozess ein 1972 begonnenes Verfahren vorausgegangen, in dem die in Liechtenstein wohnende Anspruchstellerin vor dem OLG Stuttgart eine Entschädigung erstritten hatte. Im anschließenden Verfahren warfen die Anwälte dann der Antragstellerin vor, in sittenwidriger Weise gefälschte Urkunden vorgelegt und Zeugen und Entscheidungsträger beeinflusst zu haben. Das OLG Frankfurt gab damals der Klägerin BRD recht – Grundlage für das jetzige Urteil.

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