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Der Streit hat sich schon seit Jahrzehnten hingezogen. So war dem Prozess ein 1972 begonnenes Verfahren vorausgegangen, in dem die in Liechtenstein wohnende Anspruchstellerin vor dem OLG Stuttgart eine Entschädigung erstritten hatte. Im anschließenden Verfahren warfen die Anwälte dann der Antragstellerin vor, in sittenwidriger Weise gefälschte Urkunden vorgelegt und Zeugen und Entscheidungsträger beeinflusst zu haben. Das OLG Frankfurt gab damals der Klägerin BRD recht – Grundlage für das jetzige Urteil.