Die Portoerhöhung war mit Verweis auf die europäischen Wettbewerber, die deutlich höhere Briefkosten veranschlagten, eingeleitet und schließlich genehmigt worden. Das BVerwG sieht eine solche Vergleichsmarktbetrachtung allerdings nicht durch das deutsche Postgesetz gedeckt. Die Verordnung, die die Bundesregierung zur Portoerhöhung erlassen hatte, ist somit nichtig.
Gegen die Verordnung hatte der Bundesverband Paket und Expresslogistik geklagt, in dem sich Wettbewerber der Post wie DPD, GLS, Go!, Hermes und UPS organisieren. Das Bundesverwaltungsgericht hob mit seiner Entscheidung das Ersturteil des Verwaltungsgerichts Köln auf (Az. 25 K 7243/15).
Postkunden dürfen sich jedoch voraussichtlich keine Hoffnung darauf machen, zu viel gezahltes Porto aus früheren Jahren zurückerstattet zu bekommen. „Die Entscheidung entfaltet nur Wirkung gegenüber dem Kläger“, sagte ein Post-Sprecher. Alle anderen Postkunden könnten aus dem Urteil keine Ansprüche geltend machen.
Darauf verwies auch die Bundesnetzagentur – kündigte allerdings an, nach Vorliegen der Urteilsgründe zu prüfen, welche Auswirkungen das Urteil auf die Genehmigung des derzeit geltenden Portos habe. Das Urteil betreffe inhaltlich nämlich die gleiche Rechtsgrundlage, erklärte ein Sprecher.
Vertreter Bundesverband Paket- und Expresslogistik
Loschelder (Köln): Dr. Raimund Schütz, Dr. Kristina Schreiber (beide Regulierung)
Vertreter Bundesnetzagentur
Inhouse (Bonn): Dr. Chris Mögelin, Dr. Johannes Arnade (beide Justiziariat), Ute Dräger, Martin Balzer (beide Beschlusskammer)
Vertreter Deutsche Post (Beigeladene)
Redeker Sellner Dahs (Berlin): Dr. Stephan Gerstner (Regulierung)
Bundesverwaltungsgericht, 6. Senat
Prof. Dr. Ingo Kraft (Vorsitzender Richter)
Hintergrund: Die Loschelder-Partner Schütz und Schreiber vertreten den Bundesverband bereits seit 2016 in allen rechtlichen Fragestellungen des Postsektors. Als Regulierungsspezialisten sind beide auch im Energie- sowie im Telekommunikationssektor tätig, im Energiesektor vorwiegend auf der Seite der Regulierungsbehörden, im Telekommunikationsbereich unter anderem auch für den Verband der Anbieter von Telekommunikations- und Mehrwertdiensten, in dem die Wettbewerber der Telekom organisiert sind.
Die Deutsche Post, die sich zum Verfahren beiladen ließ, setzt in Regulierungsverfahren seit vielen Jahren auf Redeker-Partner Gerstner. Die Bundesnetzagentur als Regulierungsbehörde der Deutschen Post ließ sich in dem Verfahren federführend von ihrem Chefjustiziar Mögelin vertreten. (Martin Ströder; mit Material von dpa)