Juve Plus Amtshaftung wegen nicht verlängerter Frequenzen

Bundesnetzagentur gewinnt mit Haver & Mailänder in Milliardenstreit

Zwei Milliarden Euro Schadensersatz fordert die Stuttgarter Airdata von der Bundesnetzagentur. Ausgangspunkt des Streits, dessen Anfänge Ende des letzten Jahrtausends liegen, ist die unterlassene Verlängerung von Rundfunkfrequenzen. Das Oberlandesgericht Stuttgart hat die Klage nach JUVE-Informationen nun abgewiesen (Az. 4 U 114/21).

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Airdata baut heute große WLAN-Anlagen. 1999 hatte sie Frequenzen der damaligen Telekommunikationsbehörde für ihre Idee zugeteilt bekommen, einer wachsenden Zahl von Kunden funkgestützt Internetzugänge anbieten zu können. Die Frequenzrechte erhielt sie allerdings nur befristet bis Ende 2007. Begründet wurde die Befristung mit der Erwartung, dass mit den Frequenzen bis 2010 prognostizierte Lücken im UMTS-Markt kompensiert werden müssten, dessen Boom die Behörde annahm.

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