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Bundesrepublik klagt gegen Mängel auf der BAB 44

Die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch den Landesbetrieb Straßenbau Nordrhein-Westfalen, hat Vorschussklage gegen die Bau-ARGE BAB 44 Rheinquerung Ilverich und deren Mitglieder in Höhe von 2,3 Millionen Euro vor dem Landgericht Köln erhoben. Gestritten wird um Mängel, die beim Ausbau einer Teilstrecke der Bundesautobahn 44 entstanden sein sollen. Das Projekt, das für insgesamt 650 Millionen Euro in den Jahren 1998 bis 2002 umgesetzt wurde, umfasst unter anderem zwei Tunnel, eine Anschlussstelle und eine Rheinbrücke. Einige der ARGE-Mitglieder, darunter Walter Bau, sind inzwischen insolvent. Im übrigen bestand die ARGE aus einem französischen Unternehmen sowie Züblin und einer Reihe von Spezialbau-Unternehmen.

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