Das Verwaltungsgericht sah das ähnlich: Es sei zwar gerechtfertigt, dass Kinobetreiber, Unternehmen der Videowirtschaft und Fernsehveranstalter an den Kosten der Filmförderung beteiligt werden. Aber bei der geltenden Regelung für die Zahlung an die Filmförderanstalt sei der verfassungsrechtliche Grundsatz der Abgabengerechtigkeit nicht gewährleistet, weil die Fernsehveranstalter ihren Kostenbeitrag frei aushandeln können, die Kinobetreiber aber nicht, so die Richter.
Der Rechtsstreit ist inzwischen seit vier Jahren anhängig. In erster Instanz vor dem Verwaltungsgericht Berlin waren die Kinobetreiber noch gescheitert.
Vertreter UCI Kinowelt
RAUPACH & WOLLERT-ELMENDORFF (Berlin): Eckhard von Voigt; Associate: Dr. Benedikt Hartl
Vertreter weitere Kinobetreiber
STRATE & ZAULECK (München): Rolf Zauleck
Vertreter Filmförderanstalt
REDEKER SELLNER DAHS & WIDMAIER (Berlin): Dr. Dieter Sellner, Prof. Dr. Wolfgang Roth
Bundesverwaltungsgericht, 6. Senat
Dr. Franz Bardenhewer (Vorsitzender Richter), Joachim Büge, Dr. Wolfang Bier
Raupach berät UCI Kinowelt seit rund zehn Jahren umfassend, vor allem im Gesellschaftsrecht, und wurde daher auch für das Verfahren mandatiert.
Redeker-Partner Sellner stand der Filmförderanstalt über die Instanzen von Anfang an zur Seite. Er gilt als gefragter Berater der öffentlichen Hand bei verfassungsrechtlichen Fragestellungen. Zuletzt vertrat er etwa den Bund im Verfahren um die CMA-Abgabe der Landwirte.