Juve Plus Mobilfunkstandard 5G

Bundesverwaltungsgericht sieht politische Einflussnahme auf Auktionsregeln

Der Streit über die milliardenschwere 5G-Mobilfunkauktion geht in die nächste Runde. Das Bundesverwaltungsgericht hat eine Klage des Mobilfunkanbieters EWE Tel an das Kölner Verwaltungsgericht zurückverwiesen. Das soll klären, ob die Regulierungsbehörde bei ihrer Entscheidung über Vergaberegeln „frei von Verfahrens- und Abwägungsfehlern“ war (Az. 6 C 13.20). Am Ende könnte sich herausstellen, dass die Milliardenauktion rechtswidrig war.

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Foto: picture alliance / Wang Jianfeng

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Die Richter befürchten, dass das Bundesverkehrsministerium rechtswidrig Einfluss auf die Präsidentenentscheidung der Bundesnetzagentur (BNetzA) nahm, in der die Vergaberegeln zur Frequenzauktion von 2019 erlassen wurden (Az. BK1 – 17/001). Sie sehen Anhaltspunkte, dass das Ministerium „in erheblichem Umfang versucht hat, insbesondere auf die Festlegung der Versorgungspflichten Einfluss zu nehmen“.

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