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Die Richter befürchten, dass das Bundesverkehrsministerium rechtswidrig Einfluss auf die Präsidentenentscheidung der Bundesnetzagentur (BNetzA) nahm, in der die Vergaberegeln zur Frequenzauktion von 2019 erlassen wurden (Az. BK1 – 17/001). Sie sehen Anhaltspunkte, dass das Ministerium „in erheblichem Umfang versucht hat, insbesondere auf die Festlegung der Versorgungspflichten Einfluss zu nehmen“.