Der Auftrag, den das Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr (BAAINBw, zuvor BWB) mit dem kanadischen Ausrüster Allen-Vanguard über die Lieferung von Spezialanzügen für Bombenentschärfer geschlossen hat, ist unwirksam. Dies beschloss die erste Vergabekammer des Bundes und gab damit dem unterlegenen Bieter Garant recht (Az. VK 1–130/12). Soweit bekannt handelt es sich dabei um das erste Nachprüfungsverfahren nach Umsetzung des EU-Defence-Package in Deutschland.
Das Vergabeverfahren muss nun teilweise wiederholt werden, das Amt soll die eingegangenen Angebote neu werten. Damit hat mit Garant ein unterlegener Bieter recht erhalten.
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