Dass es kein Spaziergang wird, diesen komplexen Deal unter Dach und Fach zu bringen, war den Beteiligten schon bei Vertragsschluss klar. Damals wie heute beraten Linklaters E.on und Freshfields Bruckhaus Deringer RWE bei dem Plan, die RWE-Tochter Innogy und auch eigenes Geschäft untereinander aufzuteilen. E.on soll sich auf den Vertrieb über die eigenen Strom- und Gasnetze und RWE auf die Produktion von Ökostrom konzentrieren.
Doch nun scheint der massive Protest aus dem Stadtwerke-Lager die geplante Transaktion zwischen E.on und RWE zu verzögern. Viele kommunale Versorger befürchten, dass durch den Deal ein neuer Monopolist auf dem deutschen Strommarkt entsteht. Sie trommeln vor allem kartellrechtlich gegen den Deal, sehen aber auch andere Angriffspunkte. Dabei erweisen sich die Gegner auch in der Wahl ihrer rechtlichen Mittel als sehr kreativ. Insbesondere die Stadtwerke Frankfurt haben einen Dreh gefunden, um mögliche Prozesse in Deutschland mithilfe von Informationen aus den USA voranzutreiben.
Bewaffnung für DIS-Verfahren
In den USA fordern die Stadtwerke Frankfurt von einem zuständigen US-Bezirksgericht, die RWE-Tochter Georgia Biomass vorzuladen, um an Dokumente zu kommen, die in dem geplanten DIS-Schiedsverfahren gegen RWE und seine deutsche Tochtergesellschaft Innogy sowie für eine mögliche Klage gegen Führungskräfte vor deutschen Landesgerichten und ein Kartellverfahren vor der Europäischen Kommission von Bedeutung sein könnten.
Stein des Anstoßes ist die Süwag, vor allem ihre Tochter Süwag Vertrieb. Seit 2001 wird sie im Rahmen einer Konsortialvereinbarung von RWE, den Stadtwerken und anderen deutschen Kommunen geführt. Rund sechs Prozent der Anteile entfallen auf die Stadtwerke Frankfurt.
Die Konsortialvereinbarung gibt den Kommunen und Stadtwerken das Recht, den RWE-Anteil an Süwag zu erwerben, sollten die Anteile an einen Dritten abgegeben werden, eine sogenannte Change-of-Control-Klausel. Diese Regel gilt aber nicht für Unternehmen, die wie Innogy mit RWE verbunden sind. Weil RWE ihre Süwag-Anteile in Höhe von fast 78 Prozent im Januar 2018 kurz vor Bekanntwerden der Pläne mit E.on an die Tochter Innogy übertrug, fühlen sich die Stadtwerke Frankfurt um die Chance gebracht, die Anteile zu erwerben.
Vertreten werden die Stadtwerke von der US-Kanzlei Duane Morris sowie einem Team deutscher Anwälten von Schalast & Partner um den Frankfurter Partner Andreas Walter. Letztere beraten die Stadtwerke Frankfurt auch zu fusionskontrollrechtlichen Fragen der Transaktion. Wie viele andere Stadtwerke äußerten sie ihre Bedenken auch bei der Europäischen Kommission, die den Deal ebenso wie die deutsche Kartellbehörde prüft.