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Im Kern ging es um die Frage, ob Reiseveranstalter Vermittlern vertraglich untersagen dürfen, Provisionen ganz oder teilweise als Cashback an Kunden zurückzuzahlen. Da Aida Cruises eine solche Rückvergütung durch S-Markt & Mehrwert verhindern wollte, kündigte sie den Vermittlervertrag. Doch die Düsseldorfer klagten und erhielten schon in der ersten Instanz recht.