Juve Plus Cum-Ex

Warburg verliert auch mit Quinn gegen Deutsche Bank

Es ist nicht weniger als ein Grundsatzurteil: Erneut scheitert die Privatbank M.M. Warburg vor Gericht mit ihrer Klage gegen die Deutsche Bank. Warburg muss wegen Cum-Ex-Deals viel Geld an den Fiskus zurückzahlen – und verlangt, dass die Deutsche Bank sich beteiligt. Muss sie nicht, sagt das OLG Frankfurt. Auch ein Kanzleiwechsel in der Berufung konnte das Blatt für Warburg nicht wenden.

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Das aktuelle OLG-Urteil dürfte bei der Deutschen Bank für Erleichterung sorgen. Foto: Sonja Behrens/JUVE

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Warburg hatte von der Deutschen Bank als Depotbank Schadensersatz für Steuerschulden in Millionenhöhe gefordert. Diese hatte zwischen 2007 und 2011 bei knapp 400 Aktientransaktionen von Warburg rund um den Dividendenstichtag als Depotbank des Aktienverkäufers fungiert. Letztlich ging es nach OLG-Angaben noch um etwa 140 Millionen Euro Steuerschulden aus Geschäften in den Jahren 2007 bis 2011. In erster Instanz hatte Warburg bereits vor dem Landgericht (LG) Frankfurt verloren.

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