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Im aktuellen Fall geht es darum, ob der Daimler-Konzern den Führungswechsel vom ehemaligen Vorstandsvorsitzenden Jürgen Schrempp auf Nachfolger Dieter Zetsche im Jahre 2005 rechtzeitig bekannt gegeben hat. Der klagende Aktionär hatte seine damaligen DaimlerChrysler-Aktien kurz vor der Bekanntgabe von Schrempps Rücktritt verkauft. Nach der Ankündigung am 28. Juli 2005 war der Aktienkurs dann um bis zu zehn Prozent nach oben geschnellt.