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Die Verwalter glauben, dass die Sanierung von Unternehmen wesentlich erschwert wird, wenn die Regierung, wie geplant, eine Bevorzugung der öffentlichen Hand gegenüber anderen Insolvenzgläubigern durchsetzt. So sollen etwa Umsatzsteuerverpflichtungen aus dem Antragsverfahren zukünftig als Massverbindlichkeiten gelten, zudem soll einem Verwalter die Möglichkeit genommen werden, Zwangsvollstreckungshandlungen der Finanzämter und Sozialversicherungsträger anzufechten.