Juve Plus Dauerfehde

Kirch erringt mit Bub Gauweiler Teilerfolg gegen Deutsche Bank

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In der Hauptversammlung einer Aktiengesellschaft muss der Vorstand über mögliche Interessenkonflikte seiner Mitglieder informieren. Dies entschied heute der Bundesgerichtshof (BGH) auf eine Klage des einstigen Medienmoguls Leo Kirch gegen die Deutsche Bank.Das Gericht erklärte die Entlastung von Vorstand und Aufsichtsrat durch die Hauptversammlung der Bank im Jahr 2003 in letzter Instanz für nichtig.

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Nach Ansicht der Richter hätten die Aktionäre in der Hauptversammlung im Juni 2003 über mögliche Interessenskonflikte des Vorstands informiert werden müssen. Dies sei nach dem Corporate-Government-Kodex erforderlich gewesen.

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