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Deutsche Bank vergleicht sich mit Anleger

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In dem Rechtsstreit eines Anlegers gegen die Deutsche Bank ist vor dem Landgericht Frankfurt im Mai ein Vergleich geschlossen worden. Hierin verpflichtete sich die Bank, 111.200 Euro zu zahlen. Zudem darf der Anleger die von dem Geldhaus vermittelten Wertpapiere, die sich noch in seinem Depot befinden, behalten.

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Ausgangspunkt des Verfahrens war eine vermeintliche Falschberatung durch die Deutsche Bank. Der Anleger hatte eine risikoarme Anlage in solide Werte gewünscht, die Bank habe jedoch in meist telefonischen Beratungsgesprächen zu verschiedenen Aktien aus dem Anlagesegment des Neuen Marktes geraten, unter anderem zu EM.TV, Softbank, Internet Capital Group, Pixelnet und zum DWS-Fonds „Neuer Markt“. Die Anlageempfehlungen seien jeweils ohne den Hinweis erfolgt, dass hier im Vergleich zu Standardwerten erhöhte Risiken bestehen.

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