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Ausgangspunkt des Verfahrens war eine vermeintliche Falschberatung durch die Deutsche Bank. Der Anleger hatte eine risikoarme Anlage in solide Werte gewünscht, die Bank habe jedoch in meist telefonischen Beratungsgesprächen zu verschiedenen Aktien aus dem Anlagesegment des Neuen Marktes geraten, unter anderem zu EM.TV, Softbank, Internet Capital Group, Pixelnet und zum DWS-Fonds „Neuer Markt“. Die Anlageempfehlungen seien jeweils ohne den Hinweis erfolgt, dass hier im Vergleich zu Standardwerten erhöhte Risiken bestehen.