Die Deutsche Post hat einen Domain-Streit für sich entscheiden können und gegen ein US-amerikanisches Unternehmen gewonnen, dass unter "deutschepost.net" eine Website betrieben hatte. In einem Schiedsverfahren der World Intellectual Property Organisation (WIPO) entschied der beauftragte Richter, dass die Domain an die Deutsche Post übertragen werden muss, da die sie zu leicht mit dem Firmennamen zu verwechseln sei. An dem Namen hätte das US-Unternehmen jedoch keine Recht. Aufgrund der Eindeutigkeit unterstellte der Richter, dass das Unternehmen bösgläubig gehandelt habe. Schiedsrichter der WIPO
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