Über kaum eine Vorschrift der neuen Insolvenzordnung haben Praktiker so unterschiedliche Ansichten wie über die Eigenverwaltung: Für die Einen ist sie ein teurer und unpraktikabler Schnickschnack, für die Anderen ein Weg, Unternehmen auch in der Insolvenz effektiv zu steuern. Und die Befürworter der Eigenverwaltung vor Jahren Oberwasser als sie bei den Großpleiten von KirchMedia und Babcock Borsig angeordnet worden war. Später wurde es jedoch ruhiger, viele geplante selbst verwaltete Verfahren scheiterten an persönlichen Animositäten der Beteiligten oder an den Gerichten (wie bei Grundig, Bouvier-Gonski oder der SDI-Unternehmensgruppe), zuletzt redete kaum noch jemand bei größeren Fällen von dem Instrument. Bis jetzt.
++++ Unter besonderer Beobachtung der Fachleute dürfte die Insolvenz des fünftgrößten deutschen Drogerie-Filialisten Ihr Platz stehen. Das Unternehmen mit einem Umsatz von zuletzt etwa 700 Millionen Euro meldete Ende Mai beim Amtsgericht Osnabrück Insolvenz an – dies allerdings wenig überraschend. Denn die Pleite könnte zu einem Musterfall des modernen Insolvenzrechts werden, der Paradefall für das Ausschöpfen einer breiten Palette des insolvenzrechtlichen Instrumentariums.
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