Juve Plus Dienstleistungsfreiheit

EU-Steuerberater drängen nach Deutschland

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Steuerberater aus anderen EU-Staaten dürfen nach deutschem Recht grundsätzlich nicht in Steuersachen als Bevollmächtigte gegenüber der deutschen Finanzverwaltung auftreten. Doch die Beschränkung ist eventuell nicht mit der Dienstleistungsfreiheit vereinbar. Nach einem Vorlagenbeschluss des Bundesfinanzhofs (BFH) steht diese Regelung nun beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) auf dem Prüfstand.

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Kay Hübner
Kay Hübner

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