Juve Plus Direktvergabe untersagt

Roche Diagnostics erstreitet mit Orrick Ausschreibung von Blutzuckermessgeräten

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Die AOK Sachsen-Anhalt muss ihre Blutzuckermessprodukte per europaweitem Vergabeverfahren beschaffen. Dies entschied das Oberlandesgericht Düsseldorf. Es untersagte der AOK deren bisherige Praxis, den 40 Millionen Euro schweren Auftrag ohne Ausschreibung und über eine zwischengeschaltete Managementgesellschaft an einen Anbieter zu vergeben.

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Wäre die gewählte Lösung für zulässig erklärt worden, hätte nach Ansicht von Beobachtern die Gefahr bestanden, dass zumindest das recht große Marktsegment für Blutzuckermessgeräte dem Wettbewerb entzogen wird. Zudem wäre mit Nachahmerkonstruktionen in anderen Bereichen zu rechnen gewesen.

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