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Im Mittelpunkt stand die Frage, ob SPNV-Direktvergaben generell erlaubt sind oder vergaberechtliche Nachprüfungsanträge gegen diese gestellt werden können. Der BGH hat sich mit seiner Entscheidung gegen das Allgemeine Eisenbahngesetz gestellt, das Direktvergaben ermöglicht. Stattdessen hat er dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen den Vorzug gegeben.