Juve Plus BGH kassiert Vertrag von VRR und DB Regio

Abellio siegt mit RWP

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Die direkte Vergabe einer Dienstleistung im Schienenpersonennahverkehr (SPNV) an einen Auftragnehmer ist unzulässig. Dies entschied der Bundesgerichtshof (BGH) im Rechtsstreit zwischen dem Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (VRR) und der Abellio Rail NRW.

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Im Mittelpunkt stand die Frage, ob SPNV-Direktvergaben generell erlaubt sind oder vergaberechtliche Nachprüfungsanträge gegen diese gestellt werden können. Der BGH hat sich mit seiner Entscheidung gegen das Allgemeine Eisenbahngesetz gestellt, das Direktvergaben ermöglicht. Stattdessen hat er dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen den Vorzug gegeben.

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