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Dresden nicht für Golddollar-Anleihe verantwortlich

Die Stadt Dresden muss im Jahr 1925 ausgegebene Golddollar-Anleihen nicht bedienen. Der Bundesgerichtshof entschied, dass die heutige Landeshauptstadt weder mit der damaligen Stadt Dresden identisch noch deren Rechtsnachfolgerin ist. Zudem sei es wegen des Zeitablaufs nicht mehr möglich, Rechte aus den Wertpapieren geltend zu machen. Geklagt hatte der im US-Staat Washington lebende Roman Kutsky, der aber offenbar nur einer von vielen Wertpapierinhabern ist.

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Vertreter Roman Kutsky

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