Der Anhörungsrüge von General Atomics liegen Entscheidungen der Vergabekammer und des OLG Düssseldorf im Nachprüfungsverfahren zugrunde. Bereits im August 2016 hatte General Atomics vor der Vergabekammer des Bundes die 500-Millionen-Euro schwere Vergabe an die Tochter des Airbus-Konzerns, DS Airborne Solutions, angegriffen (VK 1-54/16). Nachdem General Atomics damit vor der Vergabekammer gescheitert war, befasste sich das OLG Düsseldorf in einem Nachprüfungsverfahren mit der Vergabeentscheidung – und wies die Klage ab. Daraufhin hatte General Atomics eine Anhörungsrüge eingereicht und so ein einstweiliges Zuschlagsverbot erwirkt. Dies hatte die Beschaffung von Drohnen des Typs Heron vorerst lahmgelegt. Bis das OLG jetzt über die Anhörungsrüge entschied, durfte kein Vertrag mit dem Airbus-Konzern geschlossen werden. General Atomics könnte gegen den letzten OLG-Entscheid noch Verfassungsbeschwerde einlegen.
Der Auftrag ist politisch brisant, da die Beschaffung und der Einsatz von Kampfdrohnen eine gesellschaftliche Debatte ausgelöst hatte. Die veränderte Militär- und Rüstungspolitik geht aus dem Koalitionsvertrag hervor, in dem die Entwicklung von Kampfdrohnen noch für diese Legislaturperiode vorgesehen war. Dies ist nun nach dem Veto der SPD kaum noch rechtzeitig umzusetzen.
Vertreter Bundeswehr (Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr)
KDU Krist Deller & Partner (Koblenz): Matthias Krist
Vertreter Airbus
Heussen (München): Uwe-Carsten Völlink, Dr. Norbert Hubert, Iris Meeßen
Vertreter Israel Aerospace Industries (IAI)
Oppenhoff & Partner (Köln): Michael Abels – aus dem Markt bekannt
Vertreter General Atomics
MEK (Frankfurt): Dr. Thomas Mösinger
OLG Düsseldorf, Vergabekammer
Hans-Peter Dicks (Vorsitzender Richter), Dr. Christine Maimann, Birgit Barbian (Berichterstatter, Beisitzer)
Hintergrund: Kläger-Vertreter Mösinger berät regelmäßig bei Verteidigungs- und Sicherheitsvergaben. Auch KDU auf Beklagtenseite ist nicht das erste Mal für die Bundeswehr tätig: Die Koblenzer Kanzlei um ihren Namenspartner Krist baut seit einigen Jahren die Beratung für oberste Bundesbehörden aus. Das Bundeswehr-Beschaffungsamt vertrat Krist zuletzt bei der Vergabe eines 1,5 Milliarden Euro schweren Korvettenauftrags.
Heussen ist seit 2016 für den Rüstungskonzern Airbus (hier beigeladen) tätig und berät diesen seitdem zu Rüstungsvergaben. Auch der Drohnenhersteller IAI, als Beigeladene im Nachprüfungsverfahren dabei, setzte mit Oppenhoff-Partner Abels auf einen erfahrenen Berater: Abels war bereits in zahlreichen Rüstungsdeals tätig, etwa für den Münchner Rüstungshersteller Krauss-Maffei Wegmann.