Juve Plus Ermittlungen gegen Oligarchen

Durchsuchungen bei Wannemacher-Mandant Usmanow waren unzulässig

Das Landgericht Frankfurt am Main hat Durchsuchungsbeschlüsse gegen den russisch-usbekischen Geschäftsmann Alischer Usmanow aufgehoben. Insgesamt vier Beschlüsse des Amtsgerichts Frankfurt, die Ermittlungen wegen Geldwäscheverdachts stützen sollten, waren nach Auffassung der Richter rechtswidrig.

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Damit bewertete das Landgericht die Tatsachengrundlage anders als das Amtsgericht Frankfurt am Main. Die hessischen Ermittler hatten dem Vernehmen nach mehr als 80 Fälle angeführt, in denen sie Usmanow der Geldwäsche verdächtigen. Im Zuge ihrer Ermittlungen wurden unter anderem Häuser am Tegernsee sowie Usmanows Yacht ‚Dilbar‘ untersucht. 

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