Vergangene Woche wurden in diesem Zusammenhang gar die Allianz-Arena und Clubräume des FC Bayern deswegen durchsucht – eine Durchsuchung bei nicht beschuldigten Dritten ist eher ungewöhnlich.
Die Ermittlungen gegen den 69-jährigen Milliardär Usmanow, der seit März vergangenen Jahres auf der EU-Sanktionsliste steht, wurden im Frühjahr 2022 aufgenommen. „In dem Ermittlungsverfahren gab es mehrere Durchsuchungsmaßnahmen“, bestätigte die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt gegenüber JUVE. Ihre sogenannte Eingreifreserve und das Bundeskriminalamt (BKA) hatten etwa im September in Zusammenarbeit mit der Staatsanwaltschaft München II unter anderem zwei Objekte am Tegernsee durchsucht. Usmanow wird verdächtigt, zwischen 2017 und 2022 insgesamt mehrstellige Millionenbeträge in sogenannte Offshore-Staaten verschoben zu haben. Zudem bestehe der Verdacht, „dass die überwiesenen Geldbeträge aus Straftaten, insbesondere aus Steuerhinterziehungsdelikten stammen“, teilte die Generalstaatsanwaltschaft seinerzeit mit.
Wenige Tage nach der Hausdurchsuchung besuchten sechzig Ermittler Usmanows Motoryacht ‚Dilbar‘ in Bremen. Diese Einsatzmaßnahme diene zugleich „der Umsetzung eines Rechtshilfeersuchens des Justizministeriums der Vereinigten Staaten von Amerika“, so die deutschen Ermittler. Der Beschuldigte sei ein Staatsangehöriger der Russischen Föderation. Neben der Generalstaatsanwaltschaft, dem BKA und der Bundespolizei nahm auch das Landeskriminalamt Hamburg, die Steuerfahndung Nordrhein-Westfalen sowie Experten der Bundesmarine teil. Namen nennt die Generalstaatsanwaltschaft nicht.
Da bei Usmanow Geldwäscheverdacht besteht, waren vergangene Woche auch Ermittlerinnen und Ermittler in den Räumlichkeiten des FC Bayern München und der angrenzenden Arena unterwegs. Dabei ging es unter anderem um eine regelmäßig genutzte Loge im Bayern-Stadion, die vermutlich ursprünglich von dem Londoner Fußball-Klub Arsenal angemietet wurde, an dem Usmanow bis 2018 beteiligt war. Über die Vereinbarungen zur bayerischen Loge könnte Usmanow – ein bekennender Fan des FC Bayern – möglicherweise Geld gewaschen haben, so eine Überlegung der Fahndung. „Unsere Behörde führt kein Ermittlungs- oder Bußgeldverfahren gegen den FC Bayern München bzw. Verantwortliche oder Angehörige des Vereins“, teilte die Generalstaatsanwaltschaft sicherheitshalber mit. Der Verein hat sich bis Redaktionsschluss nicht zu den Vorgängen geäußert.
Kein Wohnsitz, keine Steuern
Der russisch-usbekische Geschäftsmann Usmanow, dessen Vermögen auf rund 15 Milliarden Euro taxiert wurde, hält sich seit Ausbruch des russischen Angriffskrieges überwiegend in Usbekistan auf. Der Unternehmer, der Beteiligungen rund um den Globus hält, darunter auch an der russischen Tageszeitung Kommersant, wurde zwar regelmäßig in Russland besteuert. Doch die deutschen Behörden sind der Auffassung, Usmanow habe in den letzten Jahren genau genommen seinen Erstwohnsitz in Deutschland gehabt. Zumindest aber habe er sich mehr als 182 Tage im Jahr hierzulande aufgehalten, daher seien entsprechende Zahlungen an den deutschen Fiskus fällig. Zu klären ist nun, wie weit die Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und Russland beziehungsweise Usbekistan reichen. Zudem möchten Usmanow und andere Angehörige der ehemaligen Sowjetrepubliken gerichtlich klären lassen, ob die gegen sie verhängten Sanktionen angemessen sind.
Nach den Hausdurchsuchungen im Herbst hatte sich die Botschaft der Republik Usbekistan eingeschaltet. Sie hatte zunächst ein Gutachten erstellen lassen, ob die einschlägigen Individualsanktionen und somit Grundrechtseinschränkungen rechtskonform sind, von denen nun auch usbekische Staatsbürger in der EU betroffen sind. Dabei geht es etwa um Einschränkung der Bewegungsfreiheit, um Eingriffe in Eigentumsrechte und die Frage, ob Privatvermögen vor dem Hintergrund des Ukraine-Krieges hierzulande eingefroren und eingezogen werden können.
Die nächste Yacht, der nächste Milliardär
Diese Woche traf es einen weiteren Landsmann aus der Russischen Föderation. Die Eingreifreserve und das Bundeskriminalamt durchsuchten nach eigenen Angaben die Yacht eines anderen Unternehmers. Er soll „die strafbewehrten Vermögensanzeigepflichten gegenüber der Deutschen Bundesbank und dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle verletzt“ und somit gegen das Außenwirtschaftsgesetz verstoßen haben, teilte die Generalstaatsanwaltschaft mit. Nach Informationen der Deutschen Presse-Agentur handelt es sich um die Luxusyacht ‚Luna‘, die das BKA dem russischen Geschäftsmann Farkhad Akhmedov zuordnet. Dieser hat Wurzeln in Aserbaidschan. Um nach nicht gemeldeten Wertgegenständen auf der großen Jacht zu suchen, hatte das BKA erneut Experten der Marine eingebunden.
Vertreter Alischer Usmanow
Wannemacher & Partner (München): Dr. Markus Gotzens (Steuerstrafrecht), Uwe Lehmbruck (Wirtschaftsstrafrecht)
Leitner & Kollegen (München): Prof. Dr. Werner Leitner (Wirtschaftsstrafrecht)
Steinhöfel (Hamburg): Nikolaus Steinhöfel (Presserecht)
Berater Botschaft der Republik Usbekistan
Gauweiler & Sauter (München): Dr. Peter Gauweiler, Prof. Dr. Thomas Fischer, Dr. Dörthe Korn (alle Konfliktlösung/Strafrecht)
König Gauweiler Sauter (München): Sascha König (Steuerrecht)
Hintergrund: Alle Vertreter sind aus dem Markt bekannt.
Mit Ausnahme der reinen Strafverteidigung ist die Mandatsübernahme für mit Sanktionen belegte Personen hierzulande untersagt, da im achten Sanktionspaket der EU gegen Russland auch die Rechtsberatung eingeschränkt wurde.
Im politischen Diskurs betonen Strafverteidiger jedoch wiederholt die rechtsstaatlichen Prinzipen, die gegenüber ihren Mandanten und auch bei ihrer Mandatsausübung zu wahren sind: Schließlich seien sie in der Sachverhaltsaufklärung auch häufig auf Spezialisten anderer rechtlicher Disziplinen angewiesen.
Strafverteidigung unter Sanktionsauflagen
Der Münchner Strafverteidiger Leitner war in der Vergangenheit schon für den FC Bayern sowie dessen ehemaligen Präsidenten Uli Hoeneß tätig und wurde laut Marktangaben erst kürzlich von Usmanow hinzugezogen. Streuerstrafrechtler Gotzens setzt sich nach JUVE-Informationen schon länger mit den Behörden auseinander, welche Aufenthaltslängen in der Europäischen Union jeweils an welche steuerlichen Pflichten geknüpft sind. Usmanows Medienanwalt Steinhöfel hat wiederholt vor einer Vorverurteilung seines Mandanten gewarnt.
Die Botschaft Usbekistans, die Angehörigen des eigenen Staates nach den Wiener Konventionen Beistand und Hilfe leisten muss, hat die Münchner Kanzlei Gauweiler & Sauter mandatiert. Neben dem bekannten Namenspartner Gauweiler und dem ehemaligen BGH-Richter Fischer berät auch die jüngere Strafrechtlerin Korn die Botschaftsmitarbeiter mit Blick auf die usbekischen Staatsbürger, die Teil deutscher Ermittlungsverfahren sind. Korn arbeitet schon seit 2004 mit Gauweiler zusammen.
Die Schwesterkanzlei König Gauweiler Sauter mit Steuerberater König ist hinsichtlich des Steuerstreits eingebunden. Europa- und verfassungsrechtliche Unterstützung erhalten die Strafrechtler nach JUVE-Recherchen von Prof. Dr. Dietrich Murswiek, emeritierter Professor für Staats- und Verwaltungsrecht der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg.
Eng vernetzte Behörden
Bei der Frankfurter Generalstaatsanwaltschaft ist die rund zehnköpfige Eingreifreserve eine eigenständige Abteilung – für komplexe Steuerstraftaten, Wirtschafts- und Kapitaldelikte sowie Verfahren, die internationale Bezüge haben. Bei Verdacht der Geldwäsche gibt es inzwischen regelmäßig eine bundesweite Zusammenarbeit, auch mit der in Köln ansässigen Financial Intelligence Unit (FIU). Diese wird ab Juli von dem Schweizer Juristen Daniel Thelesklaf geleitet werden, der zuvor bereits bei der FIU in der Schweiz und Liechtenstein tätig war. (mit Material von dpa)
Aktualisierung vom 27.11.2024: Die Kanzlei Wannemacher teilt mit, dass die Generalstaatsanwaltschaft in Frankfurt das Verfahren nach Paragraph 153a Abs. 1 Satz 2 der Strafprozessordnung gegen Zahlung eines Geldbetrags eingestellt hat.