Im lange währenden Streit zwischen der Eckes Granini-Gruppe und ihrem früheren Geschäftspartner Axel Hartmann hat das Oberlandesgericht Koblenz die Anerkennung und Vollstreckung eines russischen Schiedsspruchs in Deutschland abgelehnt.
Ab 2003 hatten der Safthersteller eine Zusammenarbeit mit dem in Russland tätigen Geschäftsmann Axel Hartmann begonnen. Im Jahr 2007 beendete Eckes-Granini die Zusammenarbeit. Neun Jahre nach der Trennung erhob Hartmann gegen mehrere Unternehmen der Eckes-Granini-Gruppe und damalige Geschäftsleiter deswegen eine Schiedsklage in Moskau. Er forderte Schadensersatz in Höhe von knapp 70 Millionen Euro. Das Schiedsgericht gab der Klage 2019 in Höhe von nahezu 50 Millionen Euro statt.
Verfahren in mehreren Staaten anhängig
In der Folge startete Hartmann in unterschiedlichen europäischen Ländern Versuche, den Schiedsspruch zu vollstrecken. Allerdings zunächst nicht in Deutschland, obgleich hier Eckes-Graninis unternehmerischer Schwerpunkt mit entsprechendem Vermögen liegt.
Eckes-Granini beantragte vor dem OLG Koblenz, den russischen Schiedsspruch hierzulande nicht anzuerkennen. Dies konterte Hartmann mit dem Antrag, die Anerkennung und Vollstreckbarerklärung des Schiedsspruchs festzustellen. Dieser Antrag wurde vom Gericht nun abgelehnt. Gemäß dem OLG ist die Vollstreckbarerklärung schon deshalb zu versagen, weil das Moskauer Schiedsgericht seinerzeit für die Entscheidung nicht zuständig war.
Nun zieht Hartmann mit einer Rechtsbeschwerde vor den Bundesgerichtshof (BGH). Beide Seiten haben dafür bereits ihre Vertreter benannt. Zugleich wehrt sich Eckes-Granini weiterhin gegen Hartmanns Vollstreckungsversuche im Ausland. Hier steht insbesondere in Paris eine große Verfahrensanhörung kurz bevor.
Eckes Granini gilt als der größte europäische Fruchtsafthersteller. Die Gruppe befindet sich seit der Gründung 1857 im Besitz der Familie, die mittlerweile zu den vermögendsten Unternehmerfamilien in Deutschland zählt.
Berater Eckes-Granini
Clifford Chance (Frankfurt): Uwe Hornung (Konfliktlösung), Dr. Claudia Milbradt (IP; Düsseldorf), Dr. David Pasewaldt (Wirtschaftsstrafrecht); Dr. Peter Burckhardt, Dr. Paul Hauser (beide Konfliktlösung), Gerson Raiser (Wirtschaftsstrafrecht); Associates: Christian Eli, Pauline Lafleure (beide Konfliktlösung), Judith Dany (IP; Düsseldorf), Dr. Pedram Karami (Wirtschaftsstrafrecht)
Rohnke Winter (Karlsruhe): Dr. Thomas Winter (BGH-Vertretung)
Berater Hartmann
Koch Boës (Hamburg): Axel Boës (Konfliktlösung)
Mennemeyer & Rädler (Karlsruhe): Dr. Peter Rädler (BGH-Vertretung)
OLG Koblenz, 2. Zivilsenat
Joachim Dennhardt (Vorsitzender Richter)
Hintergrund: Clifford Chance war bereits im Schiedsverfahren tätig, und damals durch Empfehlung in das Mandat gekommen. Eckes-Granini mandatiert je nach Rechtsgebiet unterschiedliche Kanzleien. Allerdings gibt es seit Jahren immer wieder Clifford-Mandate aus der Gruppe, so etwa bereits 2006 der Verkauf der Spirituosensparte der damaligen Eckes AG.
Die Kanzlei ist auch in den laufenden europäischen Verfahren in der Konfliktlösung aktiv. In Paris berät der Partner Thibaud d’Ales mit der Counsel Marie-Isabel Delleur und der Associate Irène Grialou, in Brüssel die Partnerin Dorothee Vermeiren mit der Associate Stijn van Walleghem. In Ungarn und der Schweiz arbeitet die Kanzlei mit lokalen Korrespondenzanwälten zusammen.
Die Hamburger Boutique Koch Boës ist demgegenüber erst im aktuellen Vollstreckbarkeitsverfahren an der Seite von Axel Hartmann dazugekommen. Sie arbeitet mit ausländischen Korrespondenzkanzleien zusammen. In der Schweiz ist dies die Zürcher Kanzlei NSF, in Benelux die in mehreren Städten vertretene AKD und in Ungarn sind es die Budapester Kanzleien György Wellmann sowie Szabó Kelemen & Partners Andersen.
In Frankreich arbeitet Koch Boës zusammen mit Pierre-Olivier Savoie aus der auf Arbitration spezialisierten Pariser Boutique Savoie Laporte. Das dortige Verfahren läuft unabhängig, dürfte aber die nun vorliegenden deutschen Sachverhaltsentscheidungen zumindest zur Kenntnis nehmen.
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