Juve Plus Prozess um Sanktionsverstöße

Ehemalige Siemens-Mitarbeiter freigesprochen

Von dem eigentlichen Vorwurf ist nichts übriggeblieben: Heute fiel vor dem Landgericht Hamburg das Urteil gegen zwei ehemalige Siemens-Mitarbeiter, die gegen das Krim-Embargo verstoßen haben sollen. Sie wurden vollumfänglich freigesprochen.

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Den nun freigesprochenen Mitarbeitern war vorgeworfen worden, Gasturbinen (Symbolbild) gegen geltende Sanktionsbestimmungen geliefert zu haben.

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Der Prozess (Az. 608 KLs 1/24 5001 Js 10/18) hatte im Juli vergangenen Jahres begonnen und beschäftigte sich mit einem Geschäft, das bereits 11 Jahre zurückliegt. Der Siemens-Konzern lieferte damals vier Gasturbinen für über 111 Millionen Euro an ein russisches Staatsunternehmen. Die Turbinen sollten laut Vertrag auf der russischen Taman-Halbinsel eingesetzt werden und wurden zunächst über den Hamburger Hafen nach St. Petersburg geliefert. Statt am vereinbarten Zielort zu bleiben, wurden die Turbinen jedoch mit Binnenschiffen auf die von Russland 2014 annektierte Krim transportiert. Da für die Krim seit der Annexion ein Embargo gilt, stellte diese Lieferung einen Verstoß gegen die Sanktionsbestimmungen dar.

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