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EuGH erklärt Anpassungsklauseln von Clifford-Mandantin RWE für unwirksam

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Auf den Energiekonzern RWE kommen hohe Rückzahlungen an Verbraucher zu. Der Europäische Gerichtshof hat heute entschieden, dass Preisanpassungsklauseln in sogenannten Sonderkundenverträgen nicht mit EU-Recht vereinbar sind.

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Mit solchen Klauseln konnte RWE einseitig Gaspreise erhöhen, den Kunden fehlte es dagegen bei möglicher Kündigung des Vertrags und einem Anbieterwechsel an Transparenz des Vertragswerks. Nun muss sich der Bundesgerichtshof wieder dem Verfahren widmen (Az. C-92/11).

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