Erstes Bußgeld zum NetzDG

Freshfields vertritt Facebook gegenüber den Justizbehörden

Wegen fehlender Transparenz beim Umgang mit Hasskommentaren soll das Onlinenetzwerk Facebook ein Bußgeld von zwei Millionen Euro zahlen. Das Bundesamt für Justiz hat einen entsprechenden Bußgeldbescheid gegen das Unternehmen verhängt. Die Bonner Behörde wirft Facebook vor, dass dessen Angaben über eingegangene Beschwerden unvollständig seien. Bemängelt wird zudem, dass das Meldeformular für Beschwerden über rechtswidrige Inhalte „zu versteckt“ sei.

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Simone Kämpfer
Simone Kämpfer

Der Bußgeldbescheid ist noch nicht rechtskräftig, weil Facebook Ireland Limited Einspruch einlegen kann. Sollte das Bundesamt eine solche Beschwerde zurückweisen, muss das zuständige Amtsgericht Bonn entscheiden. „Wir werden uns das Recht auf Einspruch vorbehalten“, erklärte ein Facebook-Sprecher.

Vor zwei Jahren hatte der Bundestag das umstrittene Netzwerkdurchsetzungsgesetz verabschiedet, mit dem Internetplattformen zu einem härteren Vorgehen gegen Hass, Hetze und Terror-Propaganda verpflichtet werden. Klar strafbare Inhalte müssen binnen 24 Stunden gelöscht werden, auf Nutzerbeschwerden soll nach spätestens 48 Stunden reagiert werden.

Zudem müssen die Unternehmen alle sechs Monate einen Bericht über ihren Umgang mit Beschwerden veröffentlichen. Beanstandet werden nun die Ausführungen von Facebook für das erste Halbjahr 2018.

Meldeweg nicht transparent genug

Konkret bemängelt wird, dass nur jene Beschwerden aufgeführt seien, die über das schwer zu findende NetzDG-Formular eingereicht worden seien. In der Regel würden die Nutzer jedoch auf den alternativen Flagging-Meldeweg geleitet. Dass die dort eingegangenen Beschwerden in dem Bericht nicht aufgeführt werden, führt nach Einschätzung der Prüfbehörde zu einem verzerrten Bild über das Ausmaß rechtswidriger Inhalte. Der Facebook-Bericht listet für das erste Halbjahr 2018 lediglich 886 Beschwerden auf, was zu 362 gelöschten oder gesperrten Inhalten geführt habe.

Vanessa Wettner
Vanessa Wettner

Gemäß NetzDG muss Facebook einen Zustellungsbevollmächtigten für gerichtlich relevante Beschwerden nennen. Dies ist seit Einführung des Gesetzes das Berliner Büro von Freshfields Bruckhaus Deringer für Facebook und seine Tochter Instagram.

Soweit bekannt haben die Freshfields-Anwälte nun auch das Facebook-Bußgeldverfahren geführt. Nach JUVE-Informationen lag die Verantwortung für die Fragen zum Ordnungswidrigkeitsrecht bei den Strafrechtlern Dr. Simone Kämpfer und Dr. Daniel Travers aus Düsseldorf, der regulatorische Teil bei den Berliner Öffentlichrechtlern Prof. Dr. Marcel Kaufmann und Ute Teichgräber.

Die Mandatierung kommt recht überraschend, da sowohl international als auch in Deutschland vor allem White & Case und WilmerHale in Prozessen und strategische Fragen für Facebook tätig sind. So führt nach JUVE-Informationen WilmerHale-Partnerin Dr. Vanessa Wettner Bußgeldverfahren für das soziale Netzwerk, Einzelheiten sind darüber jedoch nicht bekannt. Im aktuellen Verfahren soll White & Case mit Freshfields zusammengearbeitet haben. Hier ist der Hamburger Partner Dr. Martin Munz häufig in Verfahren für Facebook tätig. 

NetzDG muss noch ausdifferenziert werden – notfalls vor Gericht

Martin Munz
Martin Munz

Überraschend ist auch, dass Facebook mit Freshfields eine Kanzlei als Zustellungsbevollmächtigte gewählt hat. Viele andere Social-Media-Unternehmen setzen hierfür eher auf Inhouse-Kapazitäten: Google und seine Tochter Youtube etwa nennen im Impressum die Hamburger Google-Rechtsabteilung. Bei Pinterest ist Deutschlandchefin Jana Würfel Ansprechpartnerin. Twitter, dessen Verhältnis zum NetzDG schon häufiger kritisiert wurde, versteckt den Zustellungsbevollmächtigten kaum auffindbar auf seinen Websiten: die T.I. Kontakt GmbH. Deren Geschäftsführer Sean Edgett ist Twitters General Counsel in San Francisco und ehemaliger Associate von Latham & Watkins.

Facebook erklärte, man komme den Transparenzverpflichtungen nach dem NetzDG nach und habe die Anzahl der Meldungen über rechtswidrige Inhalte korrekt und umfassend offengelegt. Der Facebook-Sprecher betonte, sein Unternehmen habe vor Inkrafttreten des Gesetzes eine konstruktive Diskussion über die Umsetzung des NetzDG mit dem Bundesamt für Justiz geführt. „Wir erhielten damals keine Einwände. Wir sind zuversichtlich, dass unsere veröffentlichten NetzDG-Berichte gesetzeskonform sind.“ Viele Kritiker hätten aber bereits festgestellt, dass es im NetzDG eine Reihe von Bereichen gebe, in denen es an Klarheit fehle. Im Bundesamt für Justiz liegt die Verantwortung für das NetzDG in der Abteilung VIII von Abteilungsleiterin Sabine Quink. Die Bußgeldverfahren liegen bei Referatsleiterin Mirjam Zedlacher.

 

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