Juve Plus Scharmützel zur Datenschutzverordnung

Punktsieg für SKW-Mandantin Infoscore

Die Datenschutzbehörde in Baden-Württemberg war zu voreilig bei der Durchsetzung der neuen EU-Datenschutzverordnung. Eine Auskunftei sollte Löschfristen an die Verordnung anpassen, das forderten die Datenschützer in einer förmlichen Anordnung. Nach Ansicht des Verwaltungsgerichts Karlsruhe darf die Behörde das EU-Gesetz aber nicht anwenden, bevor es im Mai 2018 in Kraft tritt. Deshalb hoben die Richter die Anordnung auf.

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Wulf Kamlah
Wulf Kamlah

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