In der Klage hatte Blumers, langjähriger Steuerchef von Gleiss Lutz und seit 2005 in eigener Kanzlei tätig, zunächst 20 Prozent der BSG-Anteile verlangt und sich dabei auf eine nach seinen Aussagen im Jahr 2004 getroffene Vereinbarung berufen. Die Breuninger-Gesellschafter Dr. Wienand Meilicke und Willem van Agtmael bestritten hingegen die Existenz einer solchen Vereinbarung.
Laut Blumers sah die Vereinbarung vor, nach Auflösung der von Unternehmer Heinz Breuninger gegründeten Stiftung den 80-prozentigen Anteil an der Kaufhauskette nach sieben Jahren an die fünf Ex-Vorstände zu übertragen. Zu den Stiftungsvorständen gehörten neben Blumers auch der Bonner Anwalt und Breuninger-Testamentsvollstrecker Dr. Wienand Meilicke und Willem van Agtmael, neben Meilicke bis September 2012 Mitglied der Unternehmensleitung bei Breuninger. Stiftungsvorstände waren zudem Benno Stratmann und Theo Henselijn. Offiziell sollten zunächst nur Meilicke und van Agtmael als Käufer der Zwischenholding BSG eingesetzt werden. Sie agierten laut Blumers als “verdeckte Treuhänder”.
Das Gericht kam nun zu der Auffassung, dass der Wille zur gemeinsamen Übernahme von Breuninger klar ersichtlich gewesen sei. Dass Blumers im Jahr 2004 daran gehindert war, seinen Anteil zu übernehmen, weil seine Partner bei Gleiss Lutz dagegen waren, betrachtete das Gericht dabei als unerheblich. Die Entscheidung sei nur auf die Zukunft verschoben worden. Das Urteil ist gegen eine Sicherheitsleistung von 150 Millionen Euro sofort vollstreckbar. Allerdings hat die Gegenseite bereits Berufung angekündigt.
Vertreter Wolfgang Blumers
Binz & Partner (Stuttgart): Prof. Dr. Mark Binz (Gesellschaftsrecht), Dr. Alexander Burger (Prozessrecht)
Vertreter Wienand Meilicke
CMS Hasche Sigle (Köln): Dr. Martin Vorsmann
Meilicke Hoffmann & Partner (Bonn): Jürgen Hoffmann
Vertreter Willem van Agtmael
Thümmel Schütze & Partner (Stuttgart): Prof. Dr. Roderich Thümmel, Jens Haubold (beide Gesellschafts-/Prozessrecht)
Landgericht Stuttgart, 22. Zivilkammer
Andreas Patschke (Vorsitzender Richter)
Hintergrund: Der Stuttgarter Anwalt Binz ist seit Beginn des Streits um die Breuninger-Beteiligung für Blumers tätig. Zunächst hatte Meilicke im Sommer 2011 in Bonn auf die Feststellung geklagt, dass Blumers keinerlei Anteile an der BSG zustehen würden. Darauf reagierte Binz Ende 2011 mit der Leistungsklage in Stuttgart und setze sich damit durch. Neben Meilickes Kanzleipartner Jürgen Hoffmann kam CMS-Anwalt Vorsmann ins Mandant.
Auch van Agtmael-Anwalt Thümmel, ein bekannter Experte für gesellschaftsrechtliche Streitigkeiten, ist von Beginn an involviert.
Nach dem erfolgten Urteil könnten die beiden weiteren leer ausgegangen ehemaligen Stiftungsvorstände, Benno Stratmann und Theo Henselijn, ebenfalls versuchen, sich einzuklagen.