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Amazon muss nicht für Markenverstöße von Drittanbietern haften

Der Europäische Gerichtshof hat die Verantwortung von Online-Plattformen wie Amazon bei Markenrechtsverletzungen durch Händler deutlich eingeschränkt. Wenn eine Plattform für einen Dritten unwissentlich Ware lagert, die gegen Markenrechte verstößt, begeht sie keine Verletzung – solange sie die Artikel nicht selbst anbietet oder in den Verkehr bringt, entschieden die Richter.

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Martin Fiebig
Martin Fiebig

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