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Arbeitgeber müssen Kopftuchverbot gut begründen

Unternehmen dürfen ihren Mitarbeitern verbieten, sichtbar religiöse Symbole am Arbeitsplatz zu tragen – sei es ein Kopftuch oder eine Kette mit Kreuzanhänger. Ein solches Verbot könne durch das Bedürfnis des Arbeitgebers gerechtfertigt sein, gegenüber den Kunden ein Bild der Neutralität zu vermitteln oder soziale Konflikte zu vermeiden, so der EuGH. Das Gericht urteilte in zwei Fällen aus dem Raum Nürnberg und Hamburg.

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Christian Hoppe
Christian Hoppe

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