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ZDF-Redakteurin erringt mit Bertelsmann Erfolg vor dem BAG

Autor/en
  • Catrin Behlau

Beim Entgeldtransparenzgesetz gilt der unionsrechtliche Arbeitnehmerbegriff. Dies hat das Bundesarbeitsgericht gestern in einem aufsehenerregenden Urteil festgestellt. In der Konsequenz heißt dies, dass auch sogenannte „arbeitnehmerähnliche” Personen einen Anspruch auf Auskunft über die Gehaltsstrukturen bei ihrem Arbeitgeber haben können.

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Beim Entgelttransparenzgesetz gilt der unionsrechtliche Arbeitnehmerbegriff. Dies hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) gestern in einem aufsehenerregenden Urteil festgestellt. Denn in der Konsequenz heißt dies, dass auch sogenannte „arbeitnehmerähnliche” Personen einen Anspruch auf Auskunft über die Gehaltsstrukturen bei ihrem Arbeitgeber haben können (8 AZR 145/19).

Klaus Bertelsmann
Klaus Bertelsmann

Geklagt hatte die freie ZDF-Mitarbeiterin Birte Meier. Sie forderte Lohngleichheit, da sie ihrer Ansicht nach für ihre Arbeit weniger Geld erhielt als männliche Kollegen. Das Arbeitsgericht Berlin lehnte die Klage unter anderem mit der Begründung ab, Meier könne sich nicht mit fest angestellten Mitarbeitern vergleichen und habe zudem keinen Anspruch darauf, über die genauen Gehaltsverhältnisse ihrer Kollegen Auskunft zu erhalten. Als „feste Freie” sei sie eine arbeitnehmerähnliche Person und keine reguläre Mitarbeiterin, daher könne sie sich nicht auf das Entgelttransparenzgesetz berufen. Dieses war im Sommer 2017 in Kraft getreten und gewährt Arbeitnehmern unter bestimmten Voraussetzungen einen Anspruch auf Einblick in die Gehaltsstrukturen ihres Arbeitgebers.

Revision ließ das Arbeitsgericht seinerzeit nur mit Blick auf die Frage nach dem Auskunftsanspruch zu. Doch auch vor dem Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg (LAG) hatte die Klage keinen Erfolg.

René Weißflog
René Weißflog

Das BAG urteilte nun, dass für die Feststellung des Status als Arbeitnehmer die Unionsrichtlinie 2006/54/EG maßgeblich sei, da bislang eine ausreichende Umsetzung im deutschen Recht fehle. Das Gericht verwies den Fall daher zurück an das LAG.

Die Frage, ob Meier beim Gehalt tatsächlich aufgrund ihres Geschlechts benachteiligt wurde, bleibt derweil weiter unbeantwortet.

Vertreter Birte Meier
Bertelsmann und Gäbert (Hamburg): Dr. Klaus Bertelsmann

Vertreter ZDF
Loh (Berlin): Dr. René Weißflog, Associate: Marie von Hammerstein

Bundesarbeitsgericht, 8. Senat
Regine Winter (Vorsitzende Richterin)

Hintergrund: Bertelsmann ist Spezialist für Grundsatzprozesse mit politischen Implikationen. Er kam für die Verhandlung vor dem BAG ins Spiel, nachdem Meier in den Vorinstanzen von der Berliner Kanzlei Röttgen Kluge & Hund vertreten worden war.

Das Verfahren hat auch noch einen Nebenschauplatz: Da das LAG Berlin-Brandenburg über die Frage nach der gleichen Bezahlung keine Revision zum BAG zugelassen hatte und dieses die Nichtzulassungsbeschwerde darüber abgelehnt hat, hat die Kanzlei Verfassungsbeschwerde eingereicht (1 BvR 75/20).

Die Berliner Kanzlei Loh begleitete das ZDF durch alle Instanzen. Das Team um Partner Weißflog gilt als bestens vernetzt bei öffentlichen Arbeitgebern, das ZDF beispielsweise vertritt die Kanzlei regelmäßig in arbeitsrechtlichen Prozessen.  

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