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Bundesrepublik verteidigt mit Redeker Nachtflugbeschränkung für Flughafen Zürich

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Die Bundesrepublik Deutschland darf dem Flughafen Zürich weiterhin Nachtflugbeschränkungen vorschreiben. Dies hat der Europäische Gerichtshof gestern entschieden und damit eine Klage der Schweiz gegen die EU Kommission abgewiesen (Az. C-547/10 P). Parallel ringen Deutschland und Schweiz um einen neuen Staatsvertrag zur Regelung des Fluglärms.

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Tobias Masing
Tobias Masing

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