Harmonisierung von Schutzrechten steht über nationalem Recht
Die EU-Schutzfristen-Richtlinie löst in allen EU-Ländern wirksamen Urheberschutz aus, auch wenn die Urheberrechte zum Stichtag der Richtlinie in nur einem EU-Land geschützt waren. Das hat der EuGH Ende Januar entschieden. Deshalb sind auch in Deutschland Tonaufnahmen geschützt, die vor dem Inkrafttreten des deutschen Urheberrecht 1966 entstanden sind und eigentlich nach geltendem Recht und bisheriger Rechtsprechung zu keiner Zeit geschützt waren. Konkret hatte Sony Music den Tonträgerhersteller Falcon Neue Medien verklagt, weil dieser 2006 CDs mit Bob-Dylan-Aufnahmen aus der Zeit vor 1966 in den Handel gebracht hatte. Die deutschen Vorinstanzen hatten keinen Verstoß erkannt. Der BGH hatte schließlich Zweifel geäußert und im Sommer 2007 das Problem dem EuGH vorgelegt. Die EU-Richter stellten fest, dass zum Stichtag 1. Juli 1995 die Dylan-Aufnahmen in Großbritannien urheberrechtlich geschützt waren und dieser Schutz deshalb auch die in Deutschland produzierten CDs betrifft.
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