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Zum Hintergrund: Pharma-Großhändler in Frankreich und Spanien hatten das Bayer-Medikament Adalat als so genannten Parallelimport in großen Stil nach Großbritannien eingeführt und der britischen Bayer-Tochter damit einen Millionen-Verlust beschert. Bayer beschränkte daraufhin die Lieferung in die beiden südeuropäischen Länder und handelte sich dafür den Bußgeldbescheid der EU-Wettbewerbshüter um Mario Monti ein. Das Urteil des Gerichts erster Instanz zugunsten von Bayer war von der Kommission und dem Bundesverband der Arzneimittel-Importeure angegriffen worden. Vertreter Bayer AG