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Ministeriums-Juristen und Kapellmann verteidigen Bahn-Holdingstruktur

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DB Netz darf Teil des Deutsche Bahn-Konzerns bleiben. Dies entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH), der damit eine Rüge der Europäischen Kommission zurückwies. Das Gericht wies zudem eine ähnliche Rüge ab, die sich gegen Österreich und die gesellschaftsrechtliche Verbindung zwischen der Österreichischen Bundesbahnen (ÖBB) und ÖBB-Infrastruktur richtete.

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Robin van der Hout
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