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Mittel für Neuseeland-Butter gestoppt

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EU-Vorschriften, die der neuseeländischen Staatshandelsfirma Fonterrra quasi ein Einfuhrmonopol für neuseeländische Butter sichern, sind rechtswidrig. Das hat der Europäische Gerichtshof hat in einem Vorlageverfahren klar gestellt. Zuvor hatte die Firma Franz Egenberger vor dem Verwaltungsgericht Frankfurt geklagt. Der potenzielle europäische Importeur hatte bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) die Ausstellung einer Einfuhrlizenz für neuseeländische Butter beantragt.

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Diese Lizenz kann aufgrund der bisher geltenden EU-Vorschriften jedoch nur in Großbritannien erworben werden. Zudem wird sie nur bei Vorlage einer so genannten IMA 1-Bescheinigung erteilt, die aufgrund neuseeländischer Vorschriften nur Fonterra erwerben kann. Die deutsche Behörde sah sich deshalb nicht in der Lage, dem Kläger eine Einfuhrlizenz auszustellen: Das Frankfurter Gericht verwies die Klärung der EU-Richtlinien an das EuGH.

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