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EuGH sieht von Prägetheorie ab

Ein Unternehmen darf bei identischen Waren oder Dienstleistungen einen markenrechtlich geschützten Begriff eines anderen Unternehmens nicht einfach mit dem eigenen Firmennamen kombinieren. Dies hat der EuGH Anfang Oktober entschieden. Geklagt hatte die als Aldi-Hersteller bekannt gewordene Medion AG gegen den französischen Wettbewerber Thomson Multimedia Sales Germany & Austria GmbH. Thomson hatte die Marke 'Life', die Medion seit 1998 in Deutschland für Geräte der Unterhaltungselektronik eingetragen hat, in dem zusammengesetzten Zeichen 'Thomson Life' für eine ganze Produktreihe benutzt. Nachdem das Landgericht Düsseldorf die Klage aus dem Jahr 2002 abgewiesen hatte, verwies sie das Oberlandesgericht Düsseldorf im Februar 2004 durch ein Vorabentscheidungsverfahren an den EuGH. Die obersten europäischen Richter widerlegen teilweise die so genannte 'Prägetheorie' des BGH, nach der eine neue Marke durch die Wortverbindung eines begehrten Begriffes mit dem eigenen eingeführten Unternehmensnamen entstehen würde. (CA)

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