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Der Zuschlag des Kölner Messeneubaus an den Oppenheim-Esch-Fonds war rechtswidrig. Dies stellte der Europäische Gerichtshof (EuGH) Mitte November fest und urteilte, der Vertrag hätte europaweit ausgeschrieben werden müssen. Die Stadt Köln und der private Investor Grundstücksgesellschaft Köln Messe (GKM) hatten 2003 einen Vertrag geschlossen, nach dem dieser Eigentümer der vier neuen Messehallen werden und diese an die Stadt vermieten sollte. Die Stadt verpflichtete sich zu Mietzahlungen von 600 Millionen Euro über einen Zeitraum von 30 Jahren. Allerdings existierten die Messehallen bei Vertragsschluss noch nicht, sondern sollten erst von der GKM errichtet werden – und zwar in der mit der Stadt Köln vereinbarten Beschaffenheit. Der EuGH stellte fest, dass es sich bei dem als Mietvertrag bezeichneten Vertrag im Kern um einen öffentlichen Bauauftrag handelt. Hauptgegenstand des Vertrages sei die Errichtung und nicht die Vermietung des Bauwerks. Der Fall soll laut Presseberichten auf Mitteilung eines Kölner Bürgers zur EU-Kommission gelangt sein, die daraufhin 2007 den Bund beim EuGH verklagte. In dem Verfahren hatte die Stadt Köln erfolglos vorgetragen, dass sie 2003 unter Zeitdruck bei der Ersatzsuche gestanden habe, weil RTL in die historischen Rhein-Messehallen ziehen sollte. Rechtsmittel sind nicht zulässig.