Juve Plus Arbeitsrecht

Ex-VW-Manager wehrt sich mit Lutz Abel erfolgreich gegen Kündigung

Das Arbeitsgericht Braunschweig hat die Kündigung des ehemaligen VW-Motorenchefs Rudolf K. wegen der Dieselaffäre für unzulässig erklärt. Der Ex-Manager hatte sich gegen seinen Rauswurf gewehrt. Die Richter gaben seiner Klage überwiegend statt (Az. 6 Ca 244/18 B).

Teilen Sie unseren Beitrag

Weiterlesen mit Juve Plus

  • Zugang zu allen digitalen JUVE Inhalten inklusive E-Paper aller Magazine
  • Exklusiver Zugang zu allen Rankings, Datenanalysen und Hintergrundartikeln
  • Inhouse-Teams erhalten kostenfreien Zugriff
  • Themennewsletter JUVE Business Weekly und JUVE Tech Weekly

4 Wochen gratis testen

Ihre Firma hat bereits ein JUVE+-Abo?

Das Verhalten des Mannes sei „nach der Würdigung aller Umstände und dem Ausgang der Beweisaufnahme nicht als Pflichtverletzung“ einzustufen, begründete die Kammer ihre Entscheidung. Der Ex-Manager leitete bis 2007 den Geschäftsbereich Motorenentwicklung.

Artikel teilen

Gerne dürfen Sie unseren Artikel auf Ihrer Website und/oder auf Social Media zitieren und mit unserem Originaltext verlinken. Der Teaser auf Ihrer Seite darf die Überschrift und den ersten Absatz des Haupttextes enthalten. Weitere Rahmenbedingungen der Nutzung unserer Inhalte auf Ihrer Website entnehmen Sie bitte den AGB.

Für die Übernahme von Artikeln in Pressespiegel erhalten Sie die erforderlichen Nutzungsrechte über die PMG Presse-Monitor GmbH, Berlin. Telefon: 030/284930 oder www.presse-monitor.de.

Lesen sie mehr zum Thema