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OLG hält BGH-Entscheidung für falsch – nun soll Luxemburg entscheiden

Seit zwei Jahren kämpfen das Bundeskartellamt und Facebook mit wechselndem Schlachtenglück miteinander vor deutschen Gerichten. Heute hat Facebook vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf einen Etappensieg errungen: Der Senat hält die Untersagung bestimmter Geschäftspraktiken durch das Amt, anders als der Bundesgerichtshof, für unzulässig – und hat den Fall an den Europäischen Gerichtshof verwiesen.

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Höft_Jan
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