Juve Plus Facebook und der Datenschutz

Verbraucherverband gewinnt mit Brandi vor dem EuGH

Auf Internetnutzer dürften viele weitere Einwilligungsklicks zukommen. Wie beim Fanpages-Urteil hat der Europäische Gerichtshof entschieden, dass die Seitenbetreiber für Erhebung und Übermittlung von Daten durch Facebooks ‚Gefällt mir‘-Button mit verantwortlich sind. Für die anschließende Verarbeitung der Informationen ist allerdings Facebook allein zuständig. Kritiker fürchten, dass neben dem ‚Gefällt mir‘-Knopf von Facebook auch ähnlich funktionierende Plug-ins betroffen sein könnten. Der EuGH bestätigte zudem das Verbandsklagerecht der Verbraucherzentrale.

Teilen Sie unseren Beitrag

Weiterlesen mit Juve Plus

  • Zugang zu allen digitalen JUVE Inhalten inklusive E-Paper aller Magazine
  • Exklusiver Zugang zu allen Rankings, Datenanalysen und Hintergrundartikeln
  • Inhouse-Teams erhalten kostenfreien Zugriff
  • Themennewsletter JUVE Business Weekly und JUVE Tech Weekly

4 Wochen gratis testen

Ihre Firma hat bereits ein JUVE+-Abo?

Jens Nebel
Jens Nebel

Artikel teilen

Gerne dürfen Sie unseren Artikel auf Ihrer Website und/oder auf Social Media zitieren und mit unserem Originaltext verlinken. Der Teaser auf Ihrer Seite darf die Überschrift und einen Absatz des Haupttextes enthalten. Weitere Rahmenbedingungen der Nutzung unserer Inhalte auf Ihrer Website entnehmen Sie bitte unseren Bedingungen für Nachdrucke und Lizenzierung.

Für die Übernahme von Artikeln in Pressespiegel erhalten Sie die erforderlichen Nutzungsrechte über die PMG Presse-Monitor GmbH, Berlin.
www.pressemonitor.de