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Deutschlandweites Verbot für Hengeler-Mandantin Uber

Autor/en
  • Eva Lienemann

Der Fahrdienstanbieter Uber wurde heute vom Landgericht Frankfurt deutschlandweit verboten. Geklagt hatte die Taxi Deutschland Servicegesellschaft. Das Verbot gilt allerdings erst, wenn die Klägerin eine Sicherheit von 400.000 Euro hinterlegt. Dass Uber in Berufung gehen wird, gilt als sicher. Der Fahrdienstvermittler will in Deutschland durch alle Instanzen gehen.

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Vanessa Wettner
Vanessa Wettner

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