Juve Plus Falk-Fonds

Insolvenzverwalter Nachmann kann Rückzahlungen von Anlegern verlangen

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Der Insolvenzverwalter eines Fonds in Form einer Kommanditgesellschaft kann von Anlegern des Fonds die Rückzahlung ihrer Ausschüttungen aus dem abgetretenen Recht der Treuhandkommanditistin verlangen. Das entschied der BGH in acht parallelen Fällen.

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Damit müssen die Treugeberkommanditisten mehrerer Fonds der Immobilienfondsgruppe Falk deren Insolvenzverwalter Josef Nachmann Ausschüttungen zurückzahlen, die sie von den Fondsgesellschaften erhalten haben. Im vorliegenden Fall beteiligten sich die Anleger über eine Treuhandkommandistin an verschiedenen Fonds. Sie erhielten jährliche Ausschüttungen in Höhe von rund fünf Prozent ihrer über die Treuhandkommandistin geleisteten Einlagen. Falk Fonds 59 erwirtschaftete jedoch von Anfang an Verluste, auch Falk Fonds 68 war größtenteils nicht durch Gewinne gedeckt. Trotzdem wurden Gewinne an die Anleger ausgeschüttet.

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