Juve Plus Fernwärmepreise

BGH hebt Urteile gegen Mazars-Mandantinnen auf

Autor/en
  • Annika Janßen

Die Energieversorgung Offenbach und ihre 50-prozentige Tochter aus Dietzenbach dürfen ihre Kunden via öffentlicher Bekanntmachung über Preisänderungen in ihren Fernwärmeverträgen informieren. Der Bundesgerichtshof hält die Informationspraxis für zulässig. Mit dem Urteil hebt das Gericht die Urteile der Vorinstanzen auf, lässt die Grundsatzfrage, ob Fernwärmeversorger ihre Verträge einseitig ändern dürfen, allerdings vorerst offen.

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Jörg Semmler
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