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Hannover Leasing siegt mit Freshfields im Streit um Steuermilliarde

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Der Fondsinitiator Hannover Leasing hat einen wichtigen Sieg errungen in einem jahrelangen Streit, der sich um die Anerkennung steuermindernder Verluste für einen Filmfonds dreht. Vor dem Finanzgericht München setzte sich das Fondshaus gegen das Finanzamt München durch (Az.: 1 K 2603/11).

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Jochen Lüdicke
Jochen Lüdicke

Im konkreten Streitfall ging es um einen Fonds für den Film ‚Lord of the Rings – Episode II‘. Die rund 13.000 Fondsinvestoren hatten über die Beteiligung hohe Verluste generiert, die sie in ihren Steuererklärungen geltend machten. Doch die Finanzverwaltung akzeptierte die Verluste nicht.

Leasingähnliche Filmfonds von Hannover Leasing und anderen Anbietern wie LHI und KGAL hatten in den 1990er- und frühen 2000er-Jahren Milliardensummen eingeworben. Eines der wichtigsten Verkaufsargumente waren dabei die hohen Verlustzuweisungen, die das Investment versprach. Später stellte die Finanzverwaltung die Steuervorteile jedoch massiv infrage. Vor allem ein Erlass der bayerischen Finanzverwaltung sorgte dafür, dass die Verluste nicht mehr anerkannt worden.

Gegen Hannover Leasing kam es wegen der speziellen Struktur sogar zu Durchsuchungen im Rahmen von staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen. Die Ermittlungen wurden im März 2011 gegen Auflage (nach den Paragrafen 170 Abs. 2 und 153a der StPO) eingestellt. Hannover Leasing stellte sich immer auf den Standpunkt, im Rahmen der Gesetze gehandelt zu haben.

Initiatoren sowie Fondsanlegern streiten sich mit den Finanzämtern um die materiell-rechtliche Steuerproblematik. Nach der Entscheidung muss das Finanzamt nun die ursprünglich von Hannover Leasing versprochenen Steuervorteile anerkennen. Nach Angaben des Fondsinitiators geht es dabei insgesamt um Steuervorteile im Volumen von einer Milliarde Euro. Das Gericht habe in dem 90-seitigen Beschluss auch klargestellt, dass der Fonds anders als vom Finanzamt behauptet keine Steuern hinterzogen und keine Scheingeschäfte vollzogen hat.

Die Entscheidung ist allerdings noch nicht rechtskräftig. Es ist nicht bekannt, ob die Finanzverwaltung Rechtsmittel einlegen wird und vor den Bundesfinanzhof zieht. Falls das Verfahren nicht in die nächste Instanz geht, wird es für den Fiskus teuer. Anleger, die aufgrund des geänderten Steuerbescheids 2009 die Steuern vorläufig gezahlt haben, bekommen nicht nur die Steuern zurück, sondern darüber hinaus sechs Prozent Zinsen pro Jahr.

Vertreter Hannover Leasing
Freshfields Bruckhaus Deringer (Düsseldorf): Prof. Dr. Jochen Lüdicke, Dr. Benno Fischer (beide Steuerrecht), Dr. Dirk Schmalenbach (Finanzrecht, Frankfurt)
Inhouse (Pullach): Andreas Ahlmann (Geschäftsführer)

Vertreter Finanzamt München
Inhouse (München): nicht bekannt

Finanzgericht München, 1. Kammer
Wolfgang Muggenthaler (Berichterstatter)

Hintergrund: Hannover Leasing setzt in Steuerfragen seit Jahren auf Freshfields Bruckhaus Deringer. Die Kanzlei wirkte bereits bei der Produktgestaltung mit und gilt als eine der erfahrensten Anwaltskanzleien in diesem Markt. Neben Freshfields beriet steuerlich die Münchner Beratungsgesellschaft Industrie- und Verkehrstreuhand. Die Prospektgutachten übernahm Hiebeler-Hasner Keller & Partner.

In Zusammenhang mit der steuerlichen Behandlung sehen sich Initiatoren und Banken mit Tausenden Zivilrechtsklagen von Filmfondsanlegern konfrontiert, deren Rendite gelitten hatte. Womöglich könnte es hier zu Klagerücknahmen kommen. Hannover Leasing setzt in dieser Hinsicht im Wesentlichen auf die ehemalige Freshfields-Anwältin Tanja Pfitzner, die sich nach einer kurzen Zwischenstation bei der mittlerweile untergegangenen Kanzlei Dewey & LeBoeuf selbstständig gemacht hat.

Allein bei Hannover Leasing sind noch einige Hundert Klagen anhängig. Auf Anlegerseite agieren verschiedene Kanzleien, Schirp Schmidt-Morsbach Neusel aus Berlin und KWAG aus Bremen sind hier besonders aktiv.

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