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Im betroffenen Gebiet ansässige Gemeinden und Privatpersonen hatten sich gegen den Fluglärm gewehrt, der seit 2001 durch Flüge auf dieser neuen Route zustande kommt. Der Hessische Verwaltungsgerichtshof hatte zuvor auf die Klagen hin die Festlegung der Route teilweise beanstandet. Dies hatte er damit begründet, dass das Luftfahrt-Bundesamt bei der Ermittlung der Lärmprognosen die topographischen Verhältnisse des Taunus nicht ausreichend berücksichtigt habe.