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Frankfurter Flughafenausbau kann kommen

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Der Ausbau des Frankfurter Flughafens kann weitergehen. Die Celanese-Tochter Ticona ist vor dem hessischen Verwaltungsgerichtshof mit einer Klage gescheitert, die sich gegen den Ausbau der neuen Nordwest-Landebahn richtete. Die geplante Landebahn könnte bis auf 400 Meter an ein Ticona-Werk heranrücken, in dem Kunststoffe auf Basis explosiven Methanols hergestellt werden. Das Regierungspräsidium Darmstadt hatte deshalb angekündigt, dem Unternehmen weitere Schutzvorkehrungen in Hinblick auf einen potenziellen Störfall nach einem Flugzeugabsturz aufzuerlegen. Gegen diese mit hohen Kosten verbundenen Auflagen wollte sich Ticona schützen und berief sich auf die Seveso II-Richtlinie, die einen Abstand zwischen Verkehrswegen und Störfallanlagen fordert.

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Ziel des Chemiewerks war es, eine Verlegung der Flugroute zu erreichen. Die Kasseler Richter erkannten die Flugrouten allerdings nicht als Verkehrwege im Sinne von Seveso II an, da es sich dabei nicht um eine „bestimmbare Fläche für Verkehrszwecke“ handele, sondern um eine „virtuelle Ideallinie“, von der Piloten sowohl seitwärts als auch in der Höhe abweichen dürften. Selbst wenn die Seveso II-Richtlinie anwendbar gewesen wäre, so der hessische Verwaltungsgerichtshof weiter, verstoße das derzeitige Abstandsverfahren nicht gegen das Abstandsgebot.

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