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Thüringer Stromnetz bleibt bei der TEAG

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Die Thüringer Energie AG (TEAG) darf ihr Stromversorgungsnetz behalten. Dies hat das Verwaltungsgericht Weimar am 17. Juli 2003 entschieden.Vertreter TEAG: Freshfields Bruckhaus Deringer (Berlin): Dr. Benedikt Wolfers (Öffentliches Wirtschaftsrecht)

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