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Dies entschied das Bundespatentgericht Anfang August und hob damit Löschungsbeschlüsse des Deutschen Patent- und Markenamtes teilweise wieder auf. Entzündet hatte sich der Streit um die Marken an der geplanten Sammelbildaktion des Süßwarenherstellers Ferrero. Dieser fügt seit vielen Jahren Produkten wie ‚Duplo‘ oder ‚Hanuta‘ Bilder der Nationalelf mit den Angaben ‚WM‘ bzw. ‚EM‘ und der jeweiligen Jahreszahl bei. Gegen diese erneut geplante Aktion hatte die Fifa im Juni bei den Landgerichten Hamburg und Frankfurt zunächst zwei einstweilige Verfügungen erwirkt. Ferrero und andere Unternehmen wie etwa die Hamburger Werbeagentur Kulturwerbung Nord hatten ihrerseits zuvor beim Deutschen Patent- und Markenamt die Löschung der Fifa-Marken beantragt. Die Behörde löschte die Marken daraufhin, da es sich um beschreibende Begriffe, die frei zu halten seien, handele. Das Bundespatentgericht hob diese Entscheidung nun zu großen Teilen wieder auf. In einem mehrseitigen Tenor führte das Gericht die Waren und Dienstleistungen auf, die weiterhin durch die Marken der Fifa geschützt sind. Dazu zählen unter anderem Kakao und feine Backwaren, aber auch Trainingsanzüge oder Stirnbänder. Die Rechtsbeschwerde zum Bundesgerichtshof, die beide Seiten bereits ankündigten, wurde zugelassen. Eine Entscheidung vor dem Beginn der Weltmeisterschaft ist jedoch aufgrund der langen Wartezeiten eher unwahrscheinlich.